Die Leistungsbeschreibung im Bauwesen: Ein umfassender Leitfaden

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Die Leistungsbeschreibung im Bauwesen: Ein umfassender Leitfaden

Definition, Methodik und systematische Erstellung nach VOB/A

8. Februar 2026
10 Min. Lesezeit
LP6 Redaktion
Die Leistungsbeschreibung im Bauwesen: Ein umfassender Leitfaden

1. Einleitung: Was ist eine Leistungsbeschreibung und warum ist sie so wichtig?

Die Leistungsbeschreibung ist ein zentrales Dokument in jedem Bauprojekt, doch ihre Definition ist komplex und vielschichtig. Weder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) noch in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) findet sich eine Legaldefinition des Begriffs „Leistungsbeschreibung". Obwohl § 7 VOB/A zwischen einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) und einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm differenziert und mögliche Bestandteile auflistet, wird der Begriff in der baurechtlichen Literatur mit sehr unterschiedlichen Bedeutungen belegt.

1.1 Definitionen und Interpretationen

Die unterschiedlichen Auffassungen zur Leistungsbeschreibung lassen sich anhand verschiedener Zitate verdeutlichen:

  • Juristische Sichtweise (Quack): „Juristisch ist die Leistungsbeschreibung beim Werkvertrag die vertragliche Festlegung des geschuldeten Werkerfolges".
  • Alternative Perspektive (Leitzke): Leitzke argumentiert, dass die Leistungsbeschreibung nicht das geschuldete Werk bestimmt, sondern „die Vereinbarung der Parteien zur geschuldeten Leistung oder zumindest der Kriterien zur Bestimmung der vertraglichen Leistung" enthält.
  • Praxisbezogene Definition (Drossart): Eine praxisnähere Definition liefert Drossart, wonach sich die Leistungsbeschreibung „aus all den Angaben zusammensetzt, die die Anforderungen an das Leistungsziel (den Werkerfolg) und an die zur Zielerreichung notwendigen einzelnen Teilleistungen festlegen. Dabei sei unerheblich, wo diese Anforderungen im Vertrag beschrieben sind".
  • Die Leistungsbeschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil der sogenannten „Vergabeunterlagen", die auch als „Verdingungsunterlagen" bezeichnet werden und synonym zu verstehen sind. Einige wichtige Hinweise und Bestimmungen zur Leistungsbeschreibung sind in der VOB/A formuliert, wobei insbesondere § 2 VOB/A von entscheidender Bedeutung ist, in der Praxis jedoch oft zu wenig beachtet wird.

    1.2 Wer erstellt die Leistungsbeschreibung?

    Öffentliche Auftraggeber (AG) erstellen die Leistungsbeschreibung in der Regel selbst oder lassen sie von einem beauftragten Architekten oder Fachplaner erstellen. Private und kommerzielle AG, die nicht an die VOB/A gebunden sind, haben hier mehr Flexibilität. Sie können auch Hersteller von Bauprodukten, Bewerber oder spätere Auftragnehmer (AN) bei der Erstellung hinzuziehen, ohne Rücksicht auf eine mögliche Vorbefasstheit (Projektantenstatus) nehmen zu müssen.

    2. Methodik und Systematik von Leistungsbeschreibungen: Der Schlüssel zum Erfolg

    Der Erfolg einer Ausschreibung hängt maßgeblich von einer systematischen, d.h. strukturierten und logisch nachvollziehbaren Leistungsbeschreibung ab, die neben der planerischen Vorbereitung der Bauaufgabe eine entscheidende Rolle spielt.

    2.1 Form der Leistungsbeschreibung

    Mündliche Beschreibungen der Leistung bergen ein hohes Risiko von Missverständnissen zwischen AG und AN und finden im Bauwesen nur selten Anwendung. Auch wenn bei kleineren Bauarbeiten zuweilen „auf Zuruf" der Leistungsinhalt bestimmt wird, sind ohne ergänzende Planzeichnungen und Erläuterungen Streitigkeiten vorprogrammiert. Aus diesem Grund hat sich die schriftliche und zeichnerische Darstellung der Bauleistung (schon allein aus Beweisgründen) durchgesetzt.

    2.2 Systematische Schritte zur Erstellung

    Systematisch ist bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung in folgenden Schritten vorzugehen:

  • 1.Art der Leistungsbeschreibung entscheiden: Es muss festgelegt werden, ob eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) oder mit Leistungsprogramm gewählt wird.
  • 2.Bestandteile der Vergabeunterlagen festlegen: Die einzelnen Komponenten der Vergabeunterlagen sind zu definieren.
  • 3.Umfang, Anforderungen und Qualität abstimmen: Die Leistungen der einzelnen Fachlose sind mit dem Bauherrn hinsichtlich Umfang, Anforderungen und Qualität abzustimmen.
  • 4.Kosten ermitteln und freigeben: Die Kosten für die Fachlose sind zu ermitteln und vom Bauherrn freizugeben.
  • 5.Beiträge der Planer festlegen: Es ist zu bestimmen, welcher Planer welche Beiträge zur Leistungsbeschreibung zu erbringen hat.
  • 6.Bestandteile bearbeiten: Die einzelnen Bestandteile der Vergabeunterlagen sind zu bearbeiten.
  • 2.3 Wichtige Hinweise für die Bearbeitung

    Bei der Bearbeitung der Leistungsbeschreibung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Wiederholungen vermeiden: Unnötige Wiederholungen sollten vermieden werden.
  • LV-Umfang: Das Leistungsverzeichnis sollte „so ausführlich wie nötig, so kurz wie möglich" sein.
  • Verständlichkeit und Kalkulierbarkeit: Die Formulierungen müssen verständlich und kalkulierbar sein. Man sollte sich immer wieder in die Rolle des Bieters hineinversetzen.
  • Klarheit des Leistungsumfangs: Der Umfang der Leistung sowie die Schnittstellen zu anderen Gewerken müssen klar beschrieben sein (z.B. bauseitige Leistungen).
  • Sprachliche Disziplin: Auf sprachliche Disziplin und die Verwendung von Fachbegriffen ist zu achten.
  • 2.4 Orientierung an den W-Fragen

    Um eine umfassende und präzise Leistungsbeschreibung zu gewährleisten, ist es hilfreich, sich an den sogenannten W-Fragen zu orientieren. Diese Fragen helfen dabei, alle relevanten Aspekte einer Leistungsposition zu beleuchten und verständlich zu formulieren. Ein Beispiel für die Anwendung dieser W-Fragen bei einem Fassadenelement könnte wie folgt aussehen:

    W-FrageStichwortLeistungsbeschreibung (Beispiel Fassadenelement Neubau Altenheim)
    WasMaterialart und -güteHolzart Fichte
    Abmessung und Aufteilung6,01 x 2,90 m (Rohbauöffnung); Aufteilung, Abmessung und Aufteilung Öffnungsflügel gemäß beiliegender Übersichtszeichnung
    RahmenquerschnitteBemessung nach Empfehlungen des Instituts für Fenstertechnik Rosenheim e.V.
    Aufbau von BrüstungselementenPaneel Typ P 3, siehe Beschrieb in beiliegenden ZTV
    Anschlüsse zum BaukörperSiehe beiliegende Details, unterer Anschluss nach DIN 18025 Barrierefreie Wohnungen, Teil 1
    ÖffnungsartenTyp B1 bzw. B2, Beschrieb in beiliegenden ZTV
    FensteroliveSiehe Beschrieb ZTV
    WetterschutzschieneAlu natur eloxiert, Stärke 3 mm, mehrfach gekantet, siehe auch Detailplan D 1
    DichtungMitteldichtung im Flügelrahmen mit Dichtprofilen
    Glasart und -dickeTyp G 4 bzw. G 5, Beschrieb in beiliegenden ZTV
    GlashalteleistenGeschraubt, Abmessung siehe Detail, Holzart siehe Fenster
    BeschichtungDeckender Anstrich, Mindesttrockenschichtdicke > 100 µm, Anstrichgruppe B
    BlendrahmenInnen und außen weiß RAL 9010
    FugenausbildungFugenausbildung und Fugendämmung: PU-Ortschaum
    SonnenschutzAußen liegender Sonnenschutz (Aluraffjalousien), siehe separate LV-Position und Detail D 18, am Blendrahmen befestigt
    WozuFunktionRaumabschluss Patientenzimmer
    U-WertSiehe Beschrieb in beiliegenden ZTV
    SchlagregendichtheitNach DIN EN 12208 ungeschützt Klasse 3A
    SchallschutzNach DIN 4109 maßgeblicher Außenlärmpegel ... dB
    WoEinbauortDrittes OG, Achse C/12 Südfassade, Windlastzone 1, Einbauhöhe ca. 8m
    WannTerminSiehe beigefügter Terminplan
    WievielAnzahl3
    AbrechnungseinheitStück
    WerSchnittstellenSchnittstelle zu Flachdachabdichtung, siehe Detail D 9
    Erstellt auf der Grundlage der „ift-Ausschreibungshilfe zur Erstellung von LV für Fenster und Außentüren“, Juli 2009, Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim (ift-Rosenheim), www.ift-rosenheim.de. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

    Diese beispielhafte Darstellung zeigt, wie detailliert eine Leistungsposition beschrieben werden kann, um Missverständnisse zu vermeiden und eine präzise Kalkulation zu ermöglichen.

    3. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV): Der Regelfall

    Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) stellt den Regelfall der Ausschreibung dar. Sie ist für Bauunternehmen aufgrund der in den Positionen detailliert beschriebenen Teilleistungen sowie der Vorgabe klarer Mengen und Abrechnungseinheiten zuverlässig kalkulierbar.

    3.1 Grundlagen nach § 7b VOB/A

    Die VOB/A gibt klare Richtlinien für die Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit LV vor:

  • Allgemeine Darstellung und Gliederung: Die Leistung ist in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben.
  • Ergänzende Darstellungen: Erforderlichenfalls ist die Leistung auch zeichnerisch oder durch Probestücke darzustellen oder anders zu erklären, z.B. durch Hinweise auf ähnliche Leistungen, Mengen- oder statische Berechnungen. Zeichnungen und Proben, die für die Ausführung maßgebend sein sollen, sind eindeutig zu bezeichnen.
  • Verzicht auf Selbstverständlichkeiten: Leistungen, die nach den Vertragsbedingungen, den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören (§ 2 Absatz 1 VOB/B), brauchen nicht besonders aufgeführt zu werden.
  • Gliederung des Leistungsverzeichnisses: Im Leistungsverzeichnis ist die Leistung derart aufzugliedern, dass unter einer Ordnungszahl (Position) nur solche Leistungen aufgenommen werden, die nach ihrer technischen Beschaffenheit und für die Preisbildung als in sich gleichartig anzusehen sind. Ungleichartige Leistungen sollen unter einer Ordnungszahl (Sammelposition) nur zusammengefasst werden, wenn eine Teilleistung gegenüber einer anderen für die Bildung eines Durchschnittspreises ohne nennenswerten Einfluss ist.
  • 3.2 Bestandteile einer Leistungsbeschreibung nach VOB

    Die Leistungsbeschreibung nach VOB besteht aus mehreren Komponenten, die in einem Vorspann und den eigentlichen Leistungsbeschreibungen gegliedert sind.

    3.2.1 Der Vorspann

    Der Vorspann umfasst alle Dokumente, die den Rahmen für das Angebot und den späteren Vertrag bilden:

  • Anschreiben (Aufforderung zur Angeotsabgabe): Dies ist das offizielle Schreiben, mit dem die Bieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
  • Ggf. Bewerbungsbedingungen: Diese betreffen den vorvertraglichen Bereich und regeln, welche Bedingungen bei der Bewerbung um einen Auftrag gelten sollen, z.B. Form und Inhalt der Angebote.
  • Angebotsschreiben: Dieses Formular wird vom Bieter rechtsgültig unterschrieben. Bei digitaler Angeotsabgabe wird dies durch eine digitale Signatur oder die elektronische Textform nach § 126b BGB ersetzt, um die E-Vergabe zu erleichtern.
  • Besondere Vertragsbedingungen (BVB): Gemäß § 8a Abs. 4 VOB/A sind diese im Einzelfall zur Ergänzung der Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB/B) und der ZVB vorzusehen. Hier finden sich Regelungen zu Wasser- und Stromanschlüssen, Ausführungsfristen, Vertragsstrafen, Verjährungsfristen für Mängelansprüche, Sicherheitsleistungen etc.
  • Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB): Dies sind für eine Vielzahl von Bauvorhaben geltende vertragliche Regelungen des AG, die nicht in der VOB/B enthalten sind, z.B. für Preisermittlungen (Angebots- und Nachtragskalkulation), Nachunternehmen, Anforderungen an die Rechnungsstellung, Stundenlohnarbeiten oder Bürgschaften.
  • Baubeschreibung: Nach § 7b Abs. 1 VOB/A ist dies die allgemeine Darstellung der Bauaufgabe. Sie soll dem Bewerber einen Überblick über die Bauaufgabe im Allgemeinen (Gebäudetyp, Gebäudekonstruktion, Zweck, Randbedingungen) und die Baustelle im Besonderen (Verkehrssituation, Zufahrtswege, Flächen für Baustelleneinrichtung und Parken) geben.
  • Ggf. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV): Sofern die VOB/C vereinbart wurde, regeln die ZTV alle technischen Details, die für die anzubietenden Leistung relevant sind und in der entsprechenden VOB/C-DIN-Norm nicht geregelt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die 0-Teile der VOB/C-Normen Hinweise zur Erstellung der Leistungsbeschreibung sind und nicht automatisch Vertragsbestandteil werden, wenn sie nicht in den Teilleistungen beschrieben sind.
  • Einheitliche Formblätter Preis (EFB-Preis): Diese Formblätter dienen der transparenten Preisermittlung.
  • VOB/B und VOB/C: Diese können ggf. als Vertragsbestandteil vereinbart werden.
  • 3.2.2 Das Leistungsverzeichnis

    Das eigentliche Leistungsverzeichnis gliedert die Bauleistung in kalkulierbare Einheiten:

  • Unterteilung nach Teillosen, Fachlosen, LV-Titeln: Dies ermöglicht eine strukturierte Vergabe und Bearbeitung der Leistungen.
  • Positionen (Teilleistungen): Jede Position beschreibt eine technisch und preislich gleichartige Teilleistung, die einzeln kalkuliert werden kann.
  • 3.3 Hierarchieebenen bei der LV-Erstellung

    Für eine systematische Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist es hilfreich, eine klare Hierarchie zu verwenden. Die folgende Tabelle zeigt typische Hierarchieebenen bei der LV-Erstellung:

    HierarchieebenenBezeichnung
    Ebene 1Los / Teillos
    Ebene 2Fachlos (z.B. Rohbau, Ausbau, TGA)
    Ebene 3LV-Titel / Gewerk (z.B. Mauerarbeiten, Putzarbeiten)
    Ebene 4Leistungsbereich (z.B. Außenwände, Innenwände)
    Ebene 5Position / Teilleistung (einzelne kalkulierbare Leistung)

    Diese hierarchische Struktur ermöglicht eine übersichtliche Gliederung auch bei komplexen Bauvorhaben und erleichtert sowohl die Kalkulation als auch die spätere Abrechnung der Bauleistungen.

    4. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung): Der Ausnahmefall

    Im Gegensatz zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) verzichtet die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm in der Regel auf detaillierte Mengenvorgaben und Abrechnungseinheiten. Stattdessen wird die Bauaufgabe oder Bauleistung primär in einer mehr oder minder ausführlichen Textform, ergänzt durch Planunterlagen, dargestellt. Diese Art der Ausschreibung wird vielfach auch als „funktionale Leistungsbeschreibung" bezeichnet.

    4.1 Grundlagen nach § 7c VOB/A

    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) regelt in § 7c die Anwendung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm:

  • Zweckmäßigkeit: Diese Form der Leistungsbeschreibung ist dann zweckmäßig, wenn es nach Abwägung aller Umstände sinnvoll ist, den Entwurf für die Leistung zusammen mit der Bauausführung dem Wettbewerb zu unterstellen. Ziel ist es, die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln.
  • Inhalt des Leistungsprogramms: Das Leistungsprogramm muss eine umfassende Beschreibung der Bauaufgabe enthalten. Diese Beschreibung soll den Unternehmen alle maßgebenden Bedingungen und Umstände für die Entwurfsbearbeitung und ihr Angebot vermitteln. Es sind sowohl der Zweck der fertigen Leistung als auch die an sie gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen anzugeben. Gegebenenfalls kann auch ein Musterleistungsverzeichnis enthalten sein, bei dem die Mengenangaben ganz oder teilweise offen gelassen werden.
  • Anwendung weiterer Paragraphen: Die Absätze 2 bis 4 des § 7b VOB/A (bezüglich zeichnerischer Darstellung, Verzicht auf Selbstverständlichkeiten und Gliederung des Leistungsverzeichnisses) gelten sinngemäß auch für die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
  • Anforderungen an das Bieterangebot: Vom Bieter ist ein Angebot zu verlangen, das neben der Ausführung der Leistung auch den Entwurf nebst eingehender Erläuterung, eine Darstellung der Bauausführung sowie eine detaillierte und zweckmäßig gegliederte Beschreibung der Leistung umfasst. Dies kann gegebenenfalls auch Mengen- und Preisangaben für Teile der Leistung beinhalten.
  • Verantwortung des Bieters für Mengen und Annahmen: Wenn der Bieter Mengen- und Preisangaben macht, muss er die Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere die von ihm selbst ermittelten Mengen, entweder ohne Einschränkung oder im Rahmen einer in den Vergabeunterlagen anzugebenden Mengentoleranz vertreten. Eventuelle Annahmen, die der Bieter treffen muss, weil zum Zeitpunkt der Angeotsabgabe einzelne Teilleistungen nach Art und Menge noch nicht bestimmt werden können (z.B. bei Aushub-, Abbruch- oder Wasserhaltungsarbeiten), sind erforderlich falls anhand von Plänen und Mengenermittlungen zu begründen.
  • 4.2 Der „Ausnahmefall" in der Praxis

    Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm wird in der baurechtlichen Literatur oft als „Ausnahmefall" betrachtet. Ingenstau/Korbion/Leupertz/v. Wietersheim merken an, dass es nicht ausreicht, wenn ein unschlüssiger Bauherr sich bloß zur Ermittlung der gestalterisch besten Lösung für eine Beschreibung nach Leistungsprogramm entscheidet. Bieter sind grundsätzlich nicht dazu da, dem Auftraggeber Planungsideen zu vermitteln, um die Kosten für einen bauplanenden Architekten oder Ingenieur einzusparen. Diese Auffassung gilt nicht zuletzt auch für Baubehörden.

    4.3 Bestandteile einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

    Die Struktur einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist umfassend und gliedert sich in einen Vorspann, das eigentliche Leistungsprogramm und diverse Anlagen.

    4.3.1 Der Vorspann

    Der Vorspann enthält ähnliche Dokumente wie bei der Leistungsbeschreibung mit LV und bildet den formalen Rahmen für die Ausschreibung und den späteren Vertrag:

  • Aufforderung zur Angeotsabgabe (Anschreiben)
  • Bewerbungsbedingungen
  • Formblatt „Nachweise und Erklärungen mit Angeotsabgabe"
  • Angebotsschreiben
  • Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
  • Ggf. Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB)
  • Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
  • Ggf. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
  • Einheitliche Formblätter Preis (EFB-Preis)
  • 4.3.2 Das Leistungsprogramm

    Das Herzstück ist das Leistungsprogramm selbst, das die funktionalen und qualitativen Anforderungen an das Bauvorhaben detailliert beschreibt:

  • Beschreibung der Bauaufgabe: Dies umfasst städtebaulich-architektonische Aspekte, Gestaltung, Form, Zweck, Umfang, Bruttorauminhalt (BRI), Bruttogrundfläche (BGF) etc., sowie die Festlegung von Entwurfskriterien.
  • Bauprogramm: Die Zuordnung von Räumen oder Raumgruppen zueinander.
  • Raumprogramm: Detaillierte Angaben zu Funktion, Fläche und Raumhöhe der einzelnen Räume.
  • Raumbuch: Basierend auf dem Raumprogramm, eine Definition von Oberflächen, Ausstattung etc.
  • Beschreibung der Anlagen der Gebäudetechnik: Inklusive Aufzüge und sonstiger technischer Anlagen.
  • Sonstige Anforderungen: An Bauwerk oder Bauteile, die nicht im Raumbuch konkretisiert sind.
  • Ggf. Beiträge von Architekten und Fachplanern: Bei teilfunktionaler Ausschreibung.
  • Festlegungen zu Außenanlagen/Verkehrsanlagen
  • 4.3.3 Anlagen

    Umfangreiche Anlagen ergänzen das Leistungsprogramm, um den Bietern eine vollständige Informationsgrundlage zu bieten:

  • Inhaltsverzeichnis aller Anlagen
  • Vorentwurfs-, Entwurfs- oder Genehmigungsplanung (abhängig vom AG)
  • Lageplan mit Darstellung der Nachbarbebauung
  • Planunterlagen der auf dem Baugrundstück vorhandenen Versorgungsleitungen
  • Ggf. Planunterlagen Gebäudebestand (bzw. Bauwerksreste im Baugrund)
  • Ggf. Ergebnisse Kampfmittelräumung
  • Ggf. Baugrundgutachten
  • Ggf. Auflagen aus Baugenehmigung
  • Ggf. statische Gutachten
  • Anlagenschemata für Haustechnik
  • Ablaufplanung
  • 4.4 Wichtige Aspekte für den Auftraggeber

    Bei der Anwendung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist es für den Auftraggeber von entscheidender Bedeutung, folgende Punkte zu gewährleisten:

  • Klarheit über das Ziel: Der AG muss abschließend wissen, was er mit welchem Qualitätsstandard bauen will.
  • Wettbewerb und Transparenz: Das Wettbewerbs- und Transparenzgebot muss aufrechterhalten werden.
  • Vergleichbarkeit der Angebote: Die Wertungskriterien müssen nachvollziehbar aufgestellt sein, damit die Angebote miteinander vergleichbar sind.
  • Detaillierte Bieterangaben: Von den Bietern sind im Angebot Angaben zu Mengenansätzen und Preisbestandteilen der Leistung abzufordern, um einen Vergleich von „Äpfeln mit Birnen" zu vermeiden.
  • 4.5 Methodik der Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

    Die Methodik zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ist ebenfalls systematisch aufgebaut. Sie umfasst Schritte wie die Anlage der Baumaßnahme in AVA-Software, die Strukturierung der Vergabeunterlagen, das Hochladen von Vorspannformularen und ggf. Teilleistungen oder Leistungsbereichen. Wesentlich ist die Erstellung von Anlagen zum LV, das Treffen und Abstimmen von Festlegungen in Bauteilkatalog und Raumbuch mit dem Nutzer, sowie die Einarbeitung von Beiträgen anderer Planer. Nach Abschluss des Raumbuchs und Bauteilkatalogs werden die Vergabeunterlagen fertiggestellt, Mengen übertragen (falls teilweise Planung durch AG), Termine und Fristen übernommen und alle Dokumente für die elektronische Vergabe hochgeladen. Eine abschließende Prüfung auf Widersprüche und eine Abstimmung mit Nutzer/Bauherr sind unerlässlich, bevor die Unterlagen versendet oder zum Download freigeschaltet werden.

    Um dem Bewerber einen vollständigen Eindruck der anzubietenden Planungs- und Bauleistung zu vermitteln, sind folgende Elemente owendig:

  • Eine präzise Formulierung der städtebaulich-architektonischen Aufgabe
  • Die Vorlage der bisher vom AG erbrachten Planungsleistungen
  • Eine detaillierte Darstellung der örtlichen Bedingungen
  • Klare Entwurfskriterien
  • Eine umfassende Darstellung der Leistung, einschließlich Gebäudetechnik, Aufzügen und sonstiger technischer Anlagen
  • Das Raumprogramm
  • Das Raumbuch
  • Der Bauteilkatalog

  • Fazit

    Die Leistungsbeschreibung ist das Fundament jedes erfolgreichen Bauprojekts. Ihre sorgfältige und systematische Erstellung ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden, eine präzise Kalkulation zu ermöglichen und letztlich den Werkerfolg zu sichern. Ob eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) oder eine funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm gewählt wird, hängt von der Komplexität des Projekts und den Zielen des Auftraggebers ab.

    Die Leistungsbeschreibung mit LV ist der Regelfall und bietet durch die detaillierte Beschreibung von Teilleistungen und die Vorgabe klarer Mengen und Abrechnungseinheiten eine hohe Kalkulationssicherheit für die Bauunternehmen. Sie erfordert eine weit fortgeschrittene Planung seitens des Auftraggebers oder seiner Planer.

    Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm hingegen ist eher für komplexe Projekte geeignet, bei denen der Auftraggeber innovative Lösungen und die Expertise der Bieter bereits in der Entwurfsphase nutzen möchte, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste Lösung zu finden. Sie verlagert einen größeren Teil der Planungsverantwortung auf den Auftragnehmer, erfordert aber vom Auftraggeber eine klare Definition der funktionalen Anforderungen und Bewertungskriterien, um vergleichbare Angebote zu gewährleisten.

    Unabhängig von der gewählten Form ist die Einhaltung der in der VOB/A formulierten Grundsätze und eine methodische Vorgehensweise unerlässlich. Eine klare, verständliche und vollständige Leistungsbeschreibung, die sich an den "W-Fragen" orientiert und alle relevanten Bestandteile der Vergabeunterlagen berücksichtigt, ist der Schlüssel zu einer transparenten Ausschreibung und einer reibungslosen Projektabwicklung. Sie stellt sicher, dass alle Beteiligten den Leistungsumfang verstehen und die Gedankengänge des Ausschreibenden nachvollziehen können. Letztlich trägt eine qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung maßgeblich zur Minimierung von Nachträgen und Streitigkeiten bei und sichert den wirtschaftlichen Erfolg des Bauvorhabens.

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